Auslegung

Die Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

 

Der Zuschuss für Hausärtzinnen und Hausärzte ist ein Förderprogramm, dass von Nordrhein-Westfalen als Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte gilt, die sich in hausärztlich gefährdeten Gemeinden niederlassen.

In Kürze

Zuschussbetrag: max. 60.000€
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Zielgruppe: Existenzgründung, Existenzfestigung, Unternehmensfinanzierung, Infrastruktur, Gesundheit & Soziales

Der Zuschuss für Hausärztinnen und Hausärzte besteht wenn du zB...

    • anfängst in einer Praxis, als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten
    • dich beteilligst an der vertragsärztlichen Versorgung
    • ein medizinisches Versorgungzentrum eröffnest, das Ärztinnen und Ärzte einstellt
    • Weiterbilgungsassistentinnen und -assistenten während der Praxisphase einstellst
    • eine Lehrpraxis errichtest

 

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Links

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
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Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

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