Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 hat weitreichende Folgen für Unternehmen in Deutschland. Das BAG hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Diese Verpflichtung gilt auch für Unternehmen in Recklinghausen.
Was ist der aktuelle Stand?
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, der die Vorgaben des BAG umsetzen soll. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch erfasst werden muss. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern soll eine Ausnahme gelten.
Was bedeutet das für dich als Unternehmer in Recklinghausen?
Wenn du ein Unternehmen in Recklinghausen hast, solltest du dich auf die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung vorbereiten. Der Referentenentwurf sieht vor, dass das Gesetz ggf. bereits 2023 in Kraft treten könnte.
Welche Systeme zur Arbeitszeiterfassung gibt es?
Es gibt verschiedene Systeme zur Arbeitszeiterfassung. Die einfachste Möglichkeit ist die manuelle Erfassung der Arbeitszeiten auf Papier. Es gibt aber auch elektronische Systeme, die die Arbeitszeit automatisch erfassen.
Welches System ist das richtige für dich?
Die Wahl des richtigen Systems hängt von den Anforderungen deines Unternehmens ab. Wenn du ein kleines Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern hast, kann eine manuelle Erfassung der Arbeitszeiten ausreichen. Wenn du ein größeres Unternehmen mit vielen Mitarbeitern hast, solltest du ein elektronisches System in Betracht ziehen.
Worauf solltest du bei der Auswahl eines Systems achten?
Bei der Auswahl eines Systems solltest du auf folgende Punkte achten:
Fazit
Die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung ist für Unternehmen in Recklinghausen verpflichtend. Du solltest dich daher frühzeitig auf die Einführung eines Systems vorbereiten.