Auslegung

Die Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk im Detail

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt dich hier mit einem Vorschuss, wenn du mit deinem Handwerksunternehmen, beispielsweise mittlere/kleine Unternehmen oder Existenzgründerinnen-& gründern, Informationsangebote lieferst.

In Kürze

Zuschussbetrag: 50% der Gesamtausgaben
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Zielgruppe: Existenzgründer/in, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

 

Die Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk wird in 3 Module unterteilt:

    1. (BB) - Betriebsberatungsstellen beraten strategische Weiterentwicklungen
    2. (BIT) - beauftragte für Innovation und Technologie die die Innovationsfähigkeit im Handwerk verbessern
    3. (GIT) - Gewerbespezifische Informationstransferstellen bieten betriebswirtschaftliche Fortbildungen

 

Tipps

Ob du dafür zugelassen wirst, ist jeweils abhängig davon, ob du mit deinem Konzept unendgeltlich zur Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen beiträgst. Den Antrag stellst du beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

 

Du hast noch Fragen?
Wir, die HEMMELMANN CONSULTING, sind gerne bei deinen Anliegen zur Hand und beraten dich dahingehend gerne jederzeit. Gerade mit unserer Expertise wissen wir, worauf es genau ankommt und wie du als Unternehmer, alle Möglichkeiten ausspielen kannst.

Die LokalstarsSteuerberater KMAG  und HEMMELMANN CONSULTING freuen uns auf dich!

 

Links

Fördersuche
Zentralverband des deutschen Handwerks
Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Zentralverband des deutschen Handwerks

Ort
Kontaktformular